1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf die Bestellung einer oder mehrerer Halteverbotszonen bei www.leipzig-halteverbotszone.de. Derjenige, der die Halteverbotszone bestellt (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), bestellt bei www.leipzig-halteverbotszone.de (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), verbindlich den Dienst, eine oder mehrere zeitlich begrenzte Halteverbotszonen aufzustellen.
2. Leistung, Bestellung, Ausführung, Fristen
2.1 Der Auftraggeber willigt ein, dass Auftragnehmer auch andere Dienstleistungsunternehmen oder Dritte, für die Abwicklung dieses Dienstes, beauftragen darf. Zu diesem Zweck, darf Auftragnehmer auch die Daten des Kunden, an den oder die Dienstleister / Dritten, weitergeben.
2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in dem Online-Bestellformular abgefragten Daten, vollständig und wahrheitsgemäß, anzugeben. Insbesondere den Grund für die Beantragung der Halteverbotszone.
2.3 Mit Abschicken des ausgefüllten Online-Bestellformulars gibt der Auftraggeber einen rechts verbindlichen Auftrag zur Aufstellung der Halteverbotsschilder. Durch die Auftragsbestätigung von Auftragnehmer, kommt der Vertrag zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt immer schriftlich, per Post, Fax oder Mail.
Die Ausführung der kompletten Leistung, ist zwingend abhängig von der Genehmigung der zuständigen Behörde. Auf die Erteilung der Genehmigung hat Auftragnehmer keinen Einfluss. In der Regel erteilt die zuständige Behörde die Genehmigung (gemäß der gültigen Ordnungsvorschriften). Sollte die Genehmigung widererwarten von der Behörde nicht erteilt werden, kann Auftragnehmer den Auftrag auch nicht ausführen. In dem Fall ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
2.4 Die Bestellung der Halteverbotszone muss mindestens 10 Werktage vor dem Tag der Gültigkeit des Halteverbots beim Auftragnehmer eingehen. Aufgrund der behördlichen Fristen benötigt der Auftragnehmer so viel Vorlaufzeit, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
2.5 Ablauf bei blockierter bzw. vollgestellter Halteverbotszone.
Der Auftragnehmer schickt dem Auftraggeber die behördliche Genehmigung, das Aufstellungsprotokoll mit wichtigen Informationen. Diese sind bei zugestellter Zone unbedingt erforderlich. Die Rufnummer der Zentrale von Ordnungsbehörde ist auf den Papieren vermerkt und muss angerufen werden. Es bedarf einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes. Der Kunde muss den genauen Ort der Beschilderung nennen. Das zuständige Amt schickt dann seine Mitarbeiter zum Ort der genannten Halteverbostzone. Vor Ort werden die zuständigen Mitarbeiter der Behörde eine Halterermittlung durchführen, um die Halter der blockierenden Kraftfahrzeuge zu ermitteln. Die Genehmigung und Dokumentation zur Halteverbotszone werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Bleibt eine Halterermittlung erfolglos werden die Fahrzeuge in der Halteverbotszone abgeschleppt bzw. umgesetzt. Kosten entstehen hierbei nur für den Halter bzw. Fahrer der unberechtigt parkenden Kraftfahrzeuge.
3. Preise, Zahlungen, Mahnungen
3.1 Alle Dienstleistungspreise sind Nettopreise. Im Preis sind die Aufstellung und Genehmigung, exkl. der jeweiligen MwSt. enthalten. Sollte sich im Nachhinein ergeben, dass weitere Kosten entstanden sind, z.B. dann, wenn aufgrund der Beschaffenheit der Strasse, eine zusätzliche Beschilderung durch die zuständige Behörde angeordnet wird, wird Auftragnehmer diese dem Auftraggeber mitteilen und in Rechnung stellen. In diesem Fall ist die Rechnungssumme mit Zugang der Rechnung sofort fällig.
3.2 Grundsätzlich gilt: Auftragsbearbeitung beginnt nach Zahlungseingang.
Dem Auftraggeber stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
- Überweisung. In dem Fall benötigt der Auftragnehmer eine Bankbestätigung (Bankbeleg). Die Bestätigung kann per Fax oder E-Mail geschickt werden. Falls dies nicht erfolgt, muss der Auftragnehmer auf den Zahlungseingang warten, was teilweise einige Tage Zeit in Anspruch nehmen kann.
- PayPal.
3.3 Bei Zahlungsverzug wird für die erste schriftliche Mahnung 3,00 Euro, und für jede Weitere 5,00 Euro Mahngebühr veranschlagt.
3.4 Sollte die Genehmigung von der zuständigen Behörde nicht erteilt werden, wird die komplette Summe dem Auftraggeber zurückerstattet.
4. Haftung, Datenschutz, Sonstiges
4.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung, wenn Unberechtigte, nach ordnungsgemäßer Aufstellung und Protokollierung der Schilder, diese unberechtigterweise verändern, entfernen oder entwenden. Der Auftraggeber, stellt Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen und/oder sonstigen Beeinträchtigungen und Schäden frei.
4.2 Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass die beantragte behördliche Genehmigung erteilt wird, denn hierüber entscheidet letztlich die zuständige Behörde.
4.3 Die Daten des Kunden, werden gespeichert, und zum Zwecke der Ausführung der vereinbarten Leistung, von Auftragnehmer verarbeitet, oder aber auch an Dritte weitergegeben, die zur Erbringung der geschuldeten Leistung, von Auftragnehmer beauftragt sind.
4.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig.
Bei Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit den aufgeführten AGB einverstanden.