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Halteverbotszone in Naumburg Preise
Einseitig
Beidseitig
185 Euro inkl. MwSt.
Basispreis Einseitig + 30 Euro Kostenpauschale
inklusive bei unserem Angebot zum Halteverbot:
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Halteverbotszone beantragen
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Ausleihen, Aufstellen und Abbauen der Halteverbosschilder
einseitige Absperrung
eine Halteverbotszone in Naumburg kostet 185 Euro inkl. MwSt.
Im Preis inbegriffen sind: Antragstellung bei der Behörde, Genehmigungsgebühr, Schilderservice.
Gültigkeit: 1 Tag. Länge der Halteverbotszone: ca. 15 Meter.
beidseitige Absperrung
sollte aus Sicht der zuständigen Behörde eine beidseitige Absperrung notwendig sein, werden die Schilder auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufgestellt. Dafür wird eine zusätzliche Kostenpauschale in Höhe von 30 Euro inkl. MwSt. erhoben. Die Gründe hierfür können zum Beispiel folgende sein: sehr schmale Straße und die Durchfahrtsbreite kann durch einseitige Sperrung nicht eingehalten werden.
Problemlos Parken in der Stadt Naumburg
Naumburg ist eine Stadt im Süden Sachsen-Anhalts und ist Mittelpunkt des nördlichsten deutschen Weinanbaugebietes Saale-Unstrut. Naumburger Dom, das Wahrzeichen der Stadt, gehört seit Juli 2018 zum UNESCO Weltkulturerbe. Naumburg ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und zieht somit nicht nur die Einwohner, sondern auch zahlreiche Touristen an. Einen Parkplatz in der Stadt zu finden ist zu einem Glücksspiel geworden. Durch Einrichtung einer Halteverbotszone in Naumburg finden Sie eine optimale Lösung für Ihren Umzugswagen.
Was ist eine Parkverbotszone (auch Halteverbotszone genannt)
Halteverbotszonen sind behördlich genehmigte Parkverbote, um Raum für den LKW am Tag des Umzuges oder der Anlieferungen zu schaffen. Sie sind in der Regel 10-14 Tage vor dem Termin zu beantragen und mindestens 72 Stunden vor dem Liefertag aufzustellen. Halteverbotszonen berechtigen zum Abschleppen von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen. Die Regeln und die Abläufe können von Stadt zur Stadt etwas variieren.
Warum nicht selber Absperren/Stühle aufstellen?
nicht nach StVO-Norm eingerichtete Halteverbotszone oder selbst aufgestellte Stühle haben keine rechtliche Wirkung oder können einfach ignoriert werden. Das bedeutet Ärger, Stress oder im schlimmsten Fall sogar Mehrkosten (z.B. auf Grund des verlängerten Abtrageweges kann die Umzugsfirma Zusatzaufwand berechnen)
häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)
in unseren FAQs haben wir für Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt. Sollten Sie da jedoch keine konkrete Antwort zu Ihrem Anliegen gefunden haben, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch. Unser Kundenservice beantwortet Ihre Frage schnell und unkompliziert in kürzester Zeit.